

Wenn, wie geplant, das Mammografieren zur Brustkrebsfrüherkennung außerhalb des Massenscreenings verboten wird, geht dies in erster Linie zulasten der jungen Frauen unter 50 Jahren, die bekanntermaßen besonders häufig aggressive Tumoren haben, die dann erst per Tastbefund klinisch auffallen werden, zu einem Zeitpunkt, wenn sie häufig schon metastasiert sind. Diesen Frauen werden erhebliche Heilungs- und Überlebenschancen, die sie bei früher Karzinom-Erkennung gehabt hätten, genommen. Gleichzeitig werden die Frauen der Altersgruppe 50 plus auf eine Minimalversorgung reduziert und schlechter versorgt als vorher. Das betrifft besonders die Frauen mit hoher Parenchymdichte, denen der Ultraschall vorenthalten wird. Da im Befund des Screenings keine Einteilung der Parenchymdichte nach ACR erfolgt, erfährt die/der betreuende Gynäkologin/e nicht mal, dass ein Manko vorliegt. Wenn Prof. Reiser „negative Auswirkungen auf die ärztliche Ausbildung“ befürchtet, so ist dies verharmlosend ausgedrückt. De facto können schon heute Assistenzärzte in etlichen Kliniken nicht mehr in der Mammografie ausgebildet werden. In Hamburg gibt es Kliniken der Maximalversorgung, die nicht mal ein Mammografiegerät besitzen. Im Massenbetrieb der Screening-Einheiten gibt es ohnehin keine Möglichkeit zur Ausbildung. Wenn dann noch die Ausbildungsplätze in den spezialisierten Praxen wegfallen, wird Deutschland auf diesem Gebiet zur Ausbildungswüste – ausbaden werden diese Misere die Patientinnen.
Dr. med. Regis Schoemaker,
Eppendorfer Weg 209, 20253 Hamburg
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.