BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Bekanntmachungen - die Kassenärztliche Bundesvereinigung, K. d. ö. R., Berlin, – einerseits – und der Verband der Angestellten-Krankenkassen e.V. sowie der AEV – Arbeiter-Ersatzkassen-Verband e.V., Siegburg, – andererseits – vereinbaren den Bundesmantelvertrag Ärzte-Ersatzkassen


wie folgt zu ändern:
1. Aufnahme einer Protokollnotiz §§ 22 und 22 a EKV
„Bei der Verordnung von Arznei-, Verband- sowie Heil- und Hilfsmitteln ist jeder Arzt einer versorgungsbereichs- und fachgruppengleichen Berufsausübungsgemeinschaft, der nur an einem Ort tätig ist, unabhängig von der gemäß § 22 a Abs. 1 EKV angegebenen Arztnummer, unterschriftsberechtigt.“
2. Diese Änderung tritt am 1. Juli 2008 in Kraft.
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt. N
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