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Barmer Hausarztvertrag: Kündigung zum Jahresende


Die BEK hat damit die Konsequenzen aus dem Urteil des Bundessozialgerichts von Anfang Februar gezogen. Das Gericht war der Auffassung, dass der Vertrag nicht die Voraussetzungen der integrierten Versorgung erfülle. Er könne zwar allgemeine Verbesserungen bewirken, bewege sich aber im Bereich der hausärztlichen Versorgung. Dies sei nicht die geforderte sektorenübergreifende Versorgung. In der Folge musste die BEK rund 400 000 Euro an die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Thüringen zurückzahlen, die geklagt hatte. Die Rückzahlungen an alle KVen wurde auf 40 bis 60 Millionen Euro geschätzt. Rie
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