ArchivDeutsches Ärzteblatt25/2008Schlaganfallversorgung: Mindestkriterien für Telemedizin

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Schlaganfallversorgung: Mindestkriterien für Telemedizin

EB

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Telemedizin kann die hochwertige Behandlung in Stroke-Units nicht ersetzen. Foto: dpa
Telemedizin kann die hochwertige Behandlung in Stroke-Units nicht ersetzen. Foto: dpa
Noch immer werden rund die Hälfte aller Schlaganfallpatienten nicht auf Schlaganfallspezialstationen, den Stroke-Units, behandelt. Technische Fortschritte machen es möglich, dass Neurologen Schlaganfallpatienten per Videokonferenz auch in entfernteren Kliniken untersuchen können. Nicht alle telemedizinischen Anwendungen haben die gleichen Qualitätsstandards wie Stroke-Units. Qualität und Zeitpunkt der Erstbehandlung eines Schlaganfalls sind jedoch entscheidend für das weitere Schicksal eines Betroffenen. Um eine bestmögliche Versorgung der Patienten zu gewährleisten, hat die Deutsche Schlaganfall-Gesellschaft jetzt Standards für Telemedizin bei Schlaganfall festgelegt (Download unter www.dsg-info.de). Die Fachgesellschaft sieht einen sinnvollen Einsatz nur dann gegeben, wenn eine Behandlung nach dem Stroke-Unit-Konzept erfolgt. „Ohne Mindestkriterien gefährdet sie überdies den Patienten“, warnte Prof. Dr. med. Martin Grond, Vorstand der Deutschen Schlaganfall-Gesellschaft. Die beratenden Zentren müssen als überregionale Stroke-Units zertifiziert sein und über ein breites Spektrum an Diagnostik- und Therapieverfahren verfügen. Zusätzlich fordert die Fachgesellschaft einen regionalen Bezug der Zentren zu ihren angebundenen lokalen Kliniken, weil dies eine zeitnahe Verlegung von Patienten aus diesen Häusern in ein Zentrum des Netzwerks ermöglicht.

Ausschlaggebend sei eine ganzheitliche Qualitätsoffensive mit Verbesserung der personellen und strukturellen Ressourcen, Schulung und Weiterbildung der Mitarbeiter in den peripheren Kliniken sowie deren engmaschige Supervision, so die Fachgesellschaft. Auch an den beratenden Experten werden Anforderungen gestellt: Er muss Facharzt für Neurologie sein und mindestens ein Jahr auf einer Stroke-Unit gearbeitet haben. EB

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