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Patientenverfügungen: Debatte über Leben und Tod


Zur Diskussion stand der Antrag von
Joachim Stünker (SPD).
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Der Gesetzentwurf sieht vor, dass eine Patientenverfügung in jeder Krankheitsphase verbindlich sein soll, sofern sich der Patient nicht anders äußert und sich Arzt und Bevollmächtigte einig sind. Nur bei einem Dissens soll ein Gericht über die Auslegung entscheiden. „Patienten haben ein verfassungsrechtlich verbrieftes Recht, dass ihr Wille beachtet wird“, warb Stünker für seinen Antrag. Das gelte auch, wenn sie handlungsunfähig seien. Rückendeckung erhält Stünker von Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD), die bereits 2004 einen Entwurf eingebracht und nach Protesten zurückgezogen hatte.
Auf Widerstand stößt Stünker dagegen mit seiner Initiative in der Union. Deren Fraktionsvize Wolfgang Bosbach sprach sich zwar für die gesetzliche Regelung von Patientenverfügungen aus. Diese dürften jedoch nicht „völlig unabhängig von der Art der Erkrankung und dem Krankheitsverlauf gelten“.
Die deutsche Ärzteschaft sieht derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. Patientenverfügungen seien grundsätzlich verbindlich, sagte der Bundesärztekammerpräsident, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe im Vorfeld der Debatte. Über den Gesetzentwurf soll nun in den Ausschüssen weiter beraten werden. ER
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