ArchivDeutsches Ärzteblatt27/2008Gutachten: Schwierig zu verstehen
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Wer von uns Ärzten Umsatzsteuer zahlen muss, und schon das ist schwierig zu verstehen, wird irgendwann mit dem UStG konfrontiert. Regel und Ausnahme haben hier weniger mit Fug und Recht als mit Unfug und Unrecht zu tun. Nur ein Beispiel: Versteht man das Gesetz, so ist die Leichenschau „als letzte Maßnahme der Heilbehandlung“ umsatzsteuerpflichtig. Im Zivilrecht ist eine Leiche eine Sache – oder gilt beim Steuerrecht das Zivilrecht nicht? Zugegeben, das ist nicht ohne Widerspruch, aber dass die äußere Leichenschau die letzte Maßnahme der Heilbehandlung sein soll, ist schlichtweg Unfug. Mit Sicherheit kann man jedoch behaupten, dass das UStG das unlogischste und komplizierteste Gesetz der Welt ist. Schon 1973 ließ der Bundesfinanzhof den Bürger wissen: „Die Umsatzsteuer hat keinen tieferen Sinn als den, dem Staat Geld zu bringen.“ Und zum Nachdenken: Die Aufwandsentschädigung für einen lehrbeauftragten Arzt für die Ausbildung eines Studenten in seiner Praxis ist a) USt-frei oder b) USt-pflichtig? (Bei mir war b) richtig, und klagen wollte ich nicht).
Dr. med. Ulrich Rendenbach, Barckefeldtstraße 17, 37115 Duderstadt

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