

Heinz Stüwe, Chefredakteur
Ist der Konsens in der Gesellschaft beim Thema Sterbehilfe verloren gegangen? Die Reaktionen auf das öffentliche Bekenntnis des unsäglichen Exsenators Roger Kusch aus Hamburg, der einer 79-jährigen Frau geholfen hat, sich umzubringen, zeigen, dass Öffentlichkeit und Politik sich zumindest Sensibilität bewahrt haben. Im Fall Kusch wurde eine Grenze überschritten. Denn es ging nicht um eine von Schmerzen gepeinigte, unheilbar Kranke, sondern um eine Frau, die Angst hatte, ins Pflegeheim zu kommen. Kusch fand ihr Anliegen „plausibel“ und handelte. Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, der Präsident der Bundesärztekammer, nannte es „zynisch und abstoßend“, dass Kusch eine alte Frau missbraucht habe, um sich in Szene zu setzen.
Die Unterstützung eines eigenverantwortlich ausgeführten Freitods ist in Deutschland straffrei. Das Strafrecht greift erst dann, wenn sich jemand aktiv an der Tötung beteiligt (Tötung auf Verlangen). Diese Abgrenzung sei zwar nicht immer einfach, aber durchaus möglich, sagen Strafrechtsexperten. Aber bisher sei die Unterstützung von Suizidvorhaben auch nicht im Rahmen einer organisierten Dienstleistung erfolgt. Das Auftreten von Sterbehilfeorganisationen hat dies geändert. Deshalb ist auch aus der Ärzteschaft der Gesetzgeber aufgefordert worden einzuschreiten. Die Länder Thüringen, Hessen und das Saarland haben im Bundesrat die Initiative ergriffen, um die gewerbliche Sterbehilfe mit bis zu drei Jahren Haft zu ahnden. Das in Artikel 2 Grundgesetz verankerte Recht auf Leben, ein Höchstwert der Verfassung, verpflichte den Gesetzgeber, sich schützend vor das Leben zu stellen, heißt es in der Begründung des Gesetzesvorschlags, die zu dem Fazit kommt: Eine geschäftsmäßige Serviceleistung „Sterbehilfe“ sei mit der Werteordnung des Grundgesetzes nicht vereinbar. „Es besteht die Gefahr einer Kommerzialisierung von Selbsttötungen.“ Nicht abwegig ist auch die Befürchtung, durch die Existenz von Sterbehilfeorganisationen könne „ein, wenn auch nur subjektiv wahrgenommener Erwartungsdruck auf schwer kranke und alte Menschen entstehen, diesen Weg auch tatsächlich zu wählen“.
Da gegen die Formulierung des Verbots noch Bedenken bestanden, hat der Bundesrat auf seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause den Gesetzesantrag erst einmal zurückgestellt. In einer Entschließung, der 13 von 16 Ländern zustimmten, bekräftigte die Länderkammer aber ihre Absicht, noch in diesem Jahr ein Gesetz einzubringen, um die gewerbliche Suizidbeihilfe unter Strafe zu stellen. Dieser Ankündigung müssen dann auch Taten folgen. Allerdings wird das Strafrecht allein keine Lösung bringen.
Gerade auch Ärztinnen und Ärzte müssen vermitteln, dass eine Gesellschaft, in der der Freitod eine alltägliche Option unter mehreren „Problemlösungen“ wird, keine humane mehr ist. Würde die Anruferin beim WDR wirklich in so einer Gesellschaft leben wollen? Jedenfalls sollte sie verstehen, dass die Mitwirkung bei der Selbsttötung dem ärztlichen Ethos widerspricht. Ärzte stehen Sterbenden bis zum Tod bei, sie haben aber nicht die Aufgabe, den Tod herbeizuführen oder das Sterben zu beschleunigen.
Heinz Stüwe
Chefredakteur
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