ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2008Katholische Krankenhäuser: Kritik an neuer Vergütungsstruktur

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Katholische Krankenhäuser: Kritik an neuer Vergütungsstruktur

Flintrop, Jens

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Foto: Vario Images
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Die Arbeitsrechtliche Kommission des Deutschen Caritasverbandes hat sich auf einen Tarifkompromiss geeinigt. Festgelegt wurden Mittelwerte und Bandbreiten für die Vergütungshöhe und die Arbeitszeiten der bundesweit 520 000 Caritasbeschäftigten. Die endgültigen Tarifhöhen und Arbeitszeiten müssen noch in den sechs Regionalkommissionen vereinbart werden. Davon betroffen sind dann auch die rund 20 000 Ärztinnen und Ärzte in den 470 katholischen Krankenhäusern.

Rückwirkend zum 1. Januar 2008 sollen die Gehälter um einen Sockelbetrag von 50 Euro sowie um weitere 1,6 Prozent steigen. Ab dem 1. Januar 2009 folgt dann eine weitere Erhöhung um 4,3 Prozent sowie eine Einmalzahlung in Höhe von 225 Euro. Die wöchentliche Arbeitszeit wird ab diesem Zeitpunkt auf 39 Stunden erhöht. Diese Werte sind Mittelwerte, von denen in den Regionalkommissionen noch abgewichen werden kann.

Beschlossen wurde auch eine neue Vergütungsstruktur. Das sich bisher wie im Bundesangestelltentarif aus Grundvergütung, Ortszuschlag und allgemeiner Tarifzulage zusammensetzende Gehalt wird künftig in einer „Regelvergütung“ zusammengefasst. Vom alten Ortszuschlag findet jedoch nur die Stufe 1 (Ledige) Berücksichtigung, der Verheiratetenzuschlag entfällt für nach dem 30. Juni 2008 eingestellte Mitarbeiter ersatzlos. Vor diesem Stichtag eingestellte verheiratete Mitarbeiter erhalten den Verheiratetenzuschlag als Besitzstand weiter. Die kinderbezogenen Anteile des Ortszuschlags werden künftig als „Kinderzulage“ gezahlt. Anders als bisher erfolgt die Stufeneinteilung in die Gehaltstabelle nicht mehr nach Alter, sondern nach Beschäftigungszeit.

Der Marburger Bund (MB) bezeichnete den Tarifkompromiss als ungenügend. „Die Caritasbeschlüsse machen die katholischen Krankenhäuser im Vergleich zu Kliniken mit vom Marburger Bund abgeschlossenen arztspezifischen Tarifverträgen nach wie vor sehr unattraktiv“, erklärte der MB-Vorsitzende, Rudolf Henke. Ärztliche Berufseinsteiger seien benachteiligt, weil sie in die niedrigste Entgeltstufe 1 eingruppiert würden. JF

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