AKTUELL
Europäische Kommission: Freizügigkeit für Patienten erleichtern


Behandlungen im EU-Ausland sollen künftig problemlos bezahlt werden. Foto: VISUM
Nach den Plänen der EU-Kommission sollen die Versicherten ambulante Behandlungen im EU-Ausland ohne vorherige Genehmigung durch die Krankenkasse beanspruchen können. Krankenhausbehandlungen sollen grundsätzlich ebenfalls spontan in Anspruch genommen werden dürfen. Allerdings sollen die Kostenträger auf einem Genehmigungsvorbehalt bestehen dürfen, wenn sie nachweisen können, dass die Kostenerstattung die finanzielle Stabilität des heimischen Gesundheitssystems gefährdet. „Die Genehmigungspflicht soll auf das Notwendige begrenzt sein und darf nicht zu einer willkürlichen Diskriminierung führen“, heißt es dazu in dem Gesetzentwurf.
Die Kommission will außerdem durchsetzen, dass Kassenpatienten in Zukunft ihre Rezepte grenzüberschreitend einlösen können. Die Staaten werden darüber hinaus verpflichtet, nationale Kontaktstellen einzurichten, bei denen sich die Patienten über Leistungsangebote und Haftungsansprüche bei Auslandsbehandlungen informieren können. ps
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.