ArchivDeutsches Ärzteblatt28-29/2008Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Ultraschall-Screening und Bestimmung der Chorionizität Vom 13. März 2008

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Ultraschall-Screening und Bestimmung der Chorionizität Vom 13. März 2008

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LNSLNS Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 13. März 2008 beschlossen, die Richtlinien über die ärztliche Betreuung während der Schwangerschaft und nach der Entbindung (Mutterschafts-Richtlinien) in der Fassung vom 10. Dezember 1985 (BAnz. 1986, Nr. 60 a), zuletzt geändert am 24. März 2003 (BAnz. 2003, S. 14906), wie folgt zu ändern:

I. Anlage 1a wird im Abschnitt „1. Untersuchung von Beginn der 9. bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche (SSW)“ wird wie folgt geändert:
1. In der dritten Zeile wird die Angabe „V. a.“ vor dem Wort „Mehrlingsschwangerschaft“ gestrichen.
2. Unter der dritten Zeile wird unter dem Aufzählungspunkt „Mehrlingsschwangerschaft ja/nein“ als Unterpunkt zu diesem Aufzählungspunkt in einer neuen Zeile eingerückt eingefügt:
„– monochorial ja/nein“.

II. Die Anlage 3 (Mutterpass) wird in den Dokumentationsübersichten „Ultraschall-Untersuchungen“ (Seite 10/11 und Seite 26/27) in dem Block I. Screening 9.–12. SSW wie folgt geändert:
1. In der vierten Zeile wird die Angabe „V. a.“ vor dem Wort „Mehrlinge“ gestrichen.
2. Unter der vierten Zeile wird unter dem Aufzählungspunkt „Mehrlinge: nein/ja“ als Unterpunkt zu diesem Aufzählungspunkt in einer neuen Zeile eingerückt eingefügt:
    „– monochorial: nein/ja“.

III. Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 13. März 2008

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende

Hess

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