BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Mutterschafts-Richtlinien: Ultraschall-Screening und Bestimmung der Chorionizität Vom 13. März 2008


I. Anlage 1a wird im Abschnitt „1. Untersuchung von Beginn der 9. bis Ende der 12. Schwangerschaftswoche (SSW)“ wird wie folgt geändert:
1. In der dritten Zeile wird die Angabe „V. a.“ vor dem Wort „Mehrlingsschwangerschaft“ gestrichen.
2. Unter der dritten Zeile wird unter dem Aufzählungspunkt „Mehrlingsschwangerschaft ja/nein“ als Unterpunkt zu diesem Aufzählungspunkt in einer neuen Zeile eingerückt eingefügt:
„– monochorial ja/nein“.
II. Die Anlage 3 (Mutterpass) wird in den Dokumentationsübersichten „Ultraschall-Untersuchungen“ (Seite 10/11 und Seite 26/27) in dem Block I. Screening 9.–12. SSW wie folgt geändert:
1. In der vierten Zeile wird die Angabe „V. a.“ vor dem Wort „Mehrlinge“ gestrichen.
2. Unter der vierten Zeile wird unter dem Aufzählungspunkt „Mehrlinge: nein/ja“ als Unterpunkt zu diesem Aufzählungspunkt in einer neuen Zeile eingerückt eingefügt:
„– monochorial: nein/ja“.
III. Die Änderungen der Richtlinien treten am Tag nach der Bekanntmachung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 13. März 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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