BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Änderungen des Bundesmantelvertrages-Ärzte/Ersatzkassen (EKV)


Änderungen des
Bundesmantelvertrages-Ärzte/Ersatzkassen (EKV)
Die Protokollnotiz zu § 22 a und § 34 Abs. 6 wird wie folgt neu gefasst:
„Die Kassenärztliche Bundesvereinigung wird vor Änderungen der Technischen Richtlinie zum Vertragsarztrechtsänderungsgesetz die Spitzenverbände der Krankenkassen rechtzeitig informieren.“
Die Veröffentlichung steht unter dem Vorbehalt der Unterzeichnung des Vertrages; das Unterschriftsverfahren wird derzeit durchgeführt.
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