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Künstliche Befruchtung: Kassen sollen volle Kosten tragen


Drei Befruchtungsversuche werden zurzeit von den
Krankenkassen bezahlt.
Foto: Visum
Mit diesem Vorstoß möchte der Bundesrat die Rücknahme der seit 2004 geltenden Einschränkungen bewirken. Seit dieser Zeit werden nur noch drei künstliche Befruchtungsversuche von den Krankenkassen bezahlt. Einen Anspruch auf künstliche Befruchtung haben nur Frauen im Alter von 25 bis 40 Jahren und Männer bis 50 Jahren. Die betroffenen Paare müssen sich zudem zur Hälfte an den Kosten beteiligen.
Die im Zuge der Gesundheitsreform zum 1. Januar 2004 durchgesetzten Regelungen entlasten die Kassen um rund 100 Millionen Euro im Jahr. Gleichzeitig sank jedoch die Zahl der künstlichen Befruchtungen um bis zu 50 Prozent. Die Bundesregierung wird sich nach der Sommerpause mit diesem Problem auseinandersetzen. Ob sie jedoch das Rad auf Wunsch des Bundesrats durch ein entsprechendes Gesetz zurückdrehen wird, ist unklar. Die Entschließung der Länderkammer hat lediglich unverbindlichen Charakter.
Das Bundesgesundheitsministerium rechnet einer Ministeriumssprecherin zufolge nicht mit einer Rücknahme der bestehenden Regelung. ER
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