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Hausarztverträge: Ultimatum an die Krankenkassen
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Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz hatte der Gesetzgeber die Krankenkassen vom 1. April 2007 an verpflichtet, ihren Versicherten Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung anzubieten. Trotz dieser Verpflichtung seien solche Verträge aber nicht in ausreichender Zahl zustande gekommen, heißt es in der Begründung des Gesetzesantrags.
Dieser stärkt außerdem das Verhandlungsmandat der Hausärzte (siehe dazu „Seite eins“). Er sieht vor, dass die Krankenkassen Verträge zur hausarztzentrierten Versorgung in erster Linie mit solchen Gemeinschaften abschließen, die mindestens die Hälfte der an der hausärztlichen Versorgung teilnehmenden Allgemeinärzte vertreten. ddp/HK