

Im DÄ, Heft 27/2008 haben sich bedauerlicherweise zwei Fehler in die Berichterstattung eingeschlichen. Bekanntlich müssen Ärzte und Psychologische Psychotherapeuten seit dem 1. Juli neue Identifikationsnummern verwenden, wenn sie zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung mit einer Kassenärztlichen Vereinigung abrechnen oder Arzneimittel verordnen. Das ist eine Folge des Vertragsarztrechtänderungsgesetzes. Richtig ist, dass die Krankenkassen bei Verordnungen in fach- und versorgungsgleichen Praxen die Unterschrift jedes Praxispartners akzeptieren. Dies gilt jedoch nicht für versorgungs- und fachgruppenübergreifende Praxen.
Verwechselt wurden zudem die Punktmengen für zwei Gebührenordnungspositionen zum Hautkrebs-Screening: Hautärzte können demnach die Ziffer 10343 mit 385 Punkten abrechnen und die Ziffer 10344 mit 695 Punkten. Rie
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