

In der 159. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) hat der Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V den folgenden Beschluss getroffen. Es handelt sich um die Fortschreitung der Regelung in Schwerpunktpraxen (Teil A), Aufnahme der Gebührenordnungsposition 01723 in den EBM (Teil B) und die Aufnahme des Hautkrebs-Screenings in den EBM (Teil C) mit Wirkung zum 1. Juli 2008.