BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss zu Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) durch den Bewertungsausschuss nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 159. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung): Teil A mit Wirkung zum 1. Juli 2008


2. Die Gebührenordnungsposition 03212 ist vom
1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2008 in diabetologischen Schwerpunktpraxen auch neben den Gebührenordnungspositionen 03120 bis 03122 berechnungsfähig.
2. Änderung der zweiten Anmerkung hinter der Gebührenordnungsposition 04212
2. Die Gebührenordnungsposition 04212 ist vom
1. Juli 2008 bis zum 31. Dezember 2008 in diabetologischen Schwerpunktpraxen auch neben den Gebührenordnungspositionen 04120 bis 04122 berechnungsfähig.
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