BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie/AMR in Anlage 8: Lifestyle-Arzneimittel Dysport Vom 10. April 2008
Dtsch Arztebl 2008; 105(30): A-1634 / B-1410 / C-1378


I. Die Übersicht in Anlage 8 über die nach Nr. 18 der Arzneimittel-Richtlinie ausgeschlossenen Fertigarzneimittel wird in der Tabelle „Verbesserung des Aussehens“ zum Wirkstoff „Clostridium botulinum Toxin Typ A“ mit dem ATC-Code „M03A X01“ in Spalte 2 um das Fertigarzneimittel „Dysport“ und die Angabe „(ausgenommen bei idiopathischem Blepharospasmus, bei einfachem idiopathischem rotierendem Torticollis spasmodicus und bei Armspastik)“ ergänzt.
II. Die Änderung der Richtlinie tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 10. April 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess
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