BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurz wirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ II Vom 10. April 2008


I. Die Nummer 1 in Anlage 10 wird um den folgenden Satz ergänzt:
„Dies gilt nicht für Patienten
– mit Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin
– bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurz wirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt
– bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurz wirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.“
II. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.
Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.
Siegburg, den 10. April 2008
Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende
Hess