ArchivDeutsches Ärzteblatt30/2008Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurz wirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ II Vom 10. April 2008

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung

Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage 10: Kurz wirksame Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ II Vom 10. April 2008

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LNSLNS Der Gemeinsame Bundesausschuss hat in seiner Sitzung am 10. April 2008 beschlossen, die Richtlinie über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung (Arzneimittel-Richtlinie) in der Fassung vom 31. August 1993 (BAnz. S. 11155), zuletzt geändert am 21. Februar 2008 (BAnz. S. 1949), wie folgt zu ändern:
I. Die Nummer 1 in Anlage 10 wird um den folgenden Satz ergänzt:
„Dies gilt nicht für Patienten
– mit Allergie gegen den Wirkstoff Humaninsulin
– bei denen trotz Intensivierung der Therapie eine stabile adäquate Stoffwechsellage mit Humaninsulin nicht erreichbar ist, dies aber mit kurz wirksamen Insulinanaloga nachweislich gelingt
– bei denen aufgrund unverhältnismäßig hoher Humaninsulindosen eine Therapie mit kurz wirksamen Insulinanaloga im Einzelfall wirtschaftlicher ist.“

II. Die Änderungen treten am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft.

Die tragenden Gründe zu diesem Beschluss werden auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses unter www.g-ba.de veröffentlicht.

Siegburg, den 10. April 2008

Gemeinsamer Bundesausschuss
Der Vorsitzende

Hess

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