ArchivDeutsches Ärzteblatt33/2008Gendiagnostikgesetz: Bundesärztekammer begrüßt Arztvorbehalt

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Gendiagnostikgesetz: Bundesärztekammer begrüßt Arztvorbehalt

Klinkhammer, Gisela

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Foto: TEK Image/Science Photo Library
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Die Bundesärztekammer (BÄK) begrüßt, dass der Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz einen verbindlichen Rechtsrahmen für die Anwendung genetischer Untersuchungen schafft. „Wichtig ist vor allem die genetische Beratung vor und nach den Tests durch entsprechend qualifizierte Ärztinnen und Ärzte. Es ist deshalb sehr zu begrüßen, dass in dem Referentenentwurf für ein Gendiagnostikgesetz ein Arztvorbehalt bei prädiktiven genetischen Untersuchungen festgeschrieben wird“, sagte der Präsident der BÄK, Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe. Das Gesetz stelle klar, dass niemand wegen seiner genetischen Eigenschaften diskriminiert werden dürfe. Auch weitere wichtige Forderungen der Ärzteschaft, wie die Verankerung eines Rechts auf Nichtwissen, seien in dem Entwurf berücksichtigt.

Auf Kritik stoßen bei der BÄK unter anderem die „weit in das ärztliche Berufsrecht reichenden Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Prüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung“. Die BÄK bemängelt außerdem, dass das Gendiagnostikgesetz sich nur auf vorgeburtliche genetische Störungen beziehe. Auch nicht genetische vorgeburtliche Untersuchungen könnten zu einem großen Beratungsbedarf führen. Der Referentenentwurf und die vorläufige Stellungnahme der BÄK sind im Internet unter www.aerzteblatt.de/plus 3308 abrufbar. Kli

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