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Gendiagnostikgesetz: Bundesärztekammer begrüßt Arztvorbehalt
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Foto: TEK Image/Science Photo Library
Auf Kritik stoßen bei der BÄK unter anderem die „weit in das ärztliche Berufsrecht reichenden Regelungen zur Qualitätssicherung und zur Prüfung der Qualifikation von Ärztinnen und Ärzten im Hinblick auf Weiterbildung und Fortbildung“. Die BÄK bemängelt außerdem, dass das Gendiagnostikgesetz sich nur auf vorgeburtliche genetische Störungen beziehe. Auch nicht genetische vorgeburtliche Untersuchungen könnten zu einem großen Beratungsbedarf führen. Der Referentenentwurf und die vorläufige Stellungnahme der BÄK sind im Internet unter www.aerzteblatt.de/plus 3308 abrufbar. Kli
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