ArchivDeutsches Ärzteblatt33/2008Uran im Trinkwasser: Ministerium will verbindlichen Grenzwert

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Uran im Trinkwasser: Ministerium will verbindlichen Grenzwert

Hibbeler, Birgit

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Uran kommt in einigen Gesteinsarten vor und kann so ins Leitungswasser gelangen. Foto: dpa
Uran kommt in einigen Gesteinsarten vor und kann so ins Leitungswasser gelangen. Foto: dpa
Das Bundesgesundheitsministerium will sich für einen rechtsverbindlichen, bundeseinheitlichen Grenzwert für Uran im Trinkwasser einsetzen. Die Trinkwasserverordnung solle entsprechend geändert werden, teilte eine Ministeriumssprecherin auf Anfrage mit. Allerdings sei dies nur mit Zustimmung des Bundesrats möglich. Daher fänden zurzeit Gespräche mit den Ländern statt. Über die Höhe des geplanten Grenzwerts wollte die Sprecherin keine Angaben machen. Das radioaktive Schwermetall kann die Nieren schädigen.

Für die Urankonzentration im Trinkwasser gibt es bisher lediglich einen Richtwert des Umweltbundesamts (UBA) von zehn Mikrogramm pro Liter. Für Säuglinge gelten bis zu zwei Mikrogramm pro Liter als unbedenklich. Nur wenn dieser Grenzwert nicht überschritten wird, darf ein Mineralwasser mit der Aussage „für Säuglingsnahrung geeignet“ deklariert werden.

Die Debatte um die Uranbelastung des Trinkwassers war nach einem Bericht von „Report München“ entbrannt. Das ARD-Magazin hatte die Ergebnisse einer Studie der Verbraucherschutzorganisation Foodwatch veröffentlicht. Demnach lagen die Konzentrationen an 150 von 8 000 untersuchten Stellen über dem UBA-Richtwert. BH

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