

Vorbild für eine solche Praxis könne eine Regelung in Bayern sein. Dort hätten sich Kassenärztliche Vereinigung und Ärztekammer auf die Möglichkeit verständigt, junge Mütter und Väter auf Antrag von der Notfallbereitschaft zu entbinden. Winn: „Ich bin davon überzeugt, dass es sich für die Arbeitgeber lohnt, zu eruieren, wie eine solche Maßnahme an ihren Kliniken umzusetzen ist. Am Ende werden diejenigen die Gewinner sein, die sich als Erste auf neue Wege einlassen.“ Entsprechende Vereinbarungen tarifvertraglich festzuschreiben, hält Winn hingegen (noch) nicht für sinnvoll. Er appelliert vielmehr an die ökonomische Vernunft der Arbeitgeber. JF
Anzeige
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.