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Kinder- und Jugendpsychiater: Sozialpsychatrie-Vereinbarung auf der Kippe


Nach ihren Angaben nutzt etwa die Hälfte der niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiater die SPV, die es ermöglicht, ein Team von Heilpädagogen und Sozialarbeitern anzustellen. Als Mitarbeiter der Ärzte sprechen sie mit Erziehern, Lehrern und Jugendamtsmitarbeitern und machen Hausbesuche. Damit sei es möglich, im Quartal bis zu 400 Kinder zu versorgen, so Schaff. Ein Arzt allein komme auf 100 bis 150 Patienten. Die Leistung wird mit einer zusätzlichen Pauschale von circa 160 Euro vergütet.
Die SPV gibt es seit 1994 als Anlage zum Bundesmantelvertrag mit dem VdAK und in Einzelverträgen zwischen Kassenärztlichen Vereinigungen und Primärkassen. Gekündigt wurde das Integrationsmodell zum 30. September mit Wirkung zum 1. Januar 2009. Der VdAK habe das Leistungsangebot „nicht grundsätzlich eingeschränkt“, so Ulrike Elsner, Leiterin der Abteillung Vertrags- und Versorgungsmanagement. Im Hinblick auf die anstehende Vergütungsreform solle nach einer Lösung für alle Kassenarten gesucht werden. Gespräche mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung stehen noch aus. PB
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