BRIEFE
Ärztemangel: Was nicht gesagt wird


Die Berufserlaubnis ist stark eingeschränkt (eigentlich dürfte man nicht mal Dienste machen) und wird auch nach m. E. recht willkürlichen Kriterien vergeben. Wird z. B. im Bundesland Nordrhein-Westfalen eine globale Berufserlaubnis, gültig für das gesamte Bundesland erteilt, so leisten sich gerade einige, vom ach so schlimmen Ärztemangel heimgesuchte neue Länder den Luxus, die Berufserlaubnis nur für eine Klinik zu erteilen. Sollte man aus irgendwelchen Gründen die Klinik wechseln müssen, so muss man, selbstverständlich gegen satte Gebühr, eine neue Berufserlaubnis beantragen. Auch was das Hofieren und die Weiterbildung der Kollegen angeht, kann ich nur aus eigener Erfahrung sagen „Trau, schau, wem!“ Ich bin nämlich mit einem Konabsolventen an einer Thüringer Universitätsklinik gelandet, die auch Kollegen aus Österreich mit allen möglichen Versprechungen angelockt hat. Von strukturierter Weiterbildung war da allerdings nichts zu sehen . . .
Dr. med. univ. Wolfgang Strott, Obere Kirchbergstraße 19, 57290 Neunkirchen
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