

Jens Flintrop
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik
Die Krankenhäuser könnten sich also auf die so dringend benötigte Finanzspritze freuen. Doch dazu müssten die Länder den Plänen im Bundesrat zustimmen – womit nicht zu rechnen ist. Streitpunkt bleibt die Finanzierung der Investitionen in den Krankenhäusern. Da die meisten Länder ihrer Verpflichtung zur Investitionskostenfinanzierung nicht mehr im ausreichenden Maß nachkommen, will Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt die Länder stärker in die Pflicht nehmen. Dazu soll die bisherige Einzel- und Pauschalförderung zusammengeführt werden und die Finanzierung ab 2012 einheitlich über Investitionspauschalen erfolgen, die für die Länder verbindlich sind. Im Ergebnis will der Bund die Länder verpflichten, mehr als bisher zu fördern – nach einheitlichen Vorgaben. Vor allem die unionsgeführten Bundesländer fürchten nicht hinnehmbare Kompetenzverluste und wehren sich vehement gegen die Pläne. Der Bund bereite den Umstieg auf eine monistische Krankenhausfinanzierung nur noch durch die Krankenkassen vor. Einem Treffen mit Schmidt am 5. September wollten die Gesundheitsminister von Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen und Thüringen aus Protest fernbleiben.
Wegen des anhaltenden Streits zwischen Bund und Ländern ist es derzeit kaum vorstellbar, dass das Krankenhausfinanzierungsrahmengesetz (KHRG) pünktlich zum 1. Januar 2009 in Kraft treten kann. Damit bliebe die Finanzierung der Krankenhäuser bis ins nächste Jahr hinein unsicher. Die Krankenhäuser benötigen aber dringend Klarheit für das so wichtige Budgetjahr 2009 – das erste Jahr, in dem das DRG-System als Preissystem „scharf geschaltet“ ist. Vor diesem Hintergrund sollte die Politik einen Vorschlag der Deutschen Krankenhausgesellschaft aufgreifen: Diese hat soeben an die Bundesregierung appelliert, die Finanzierungshilfen für die Krankenhäuser sowie die Abkehr von der Grundlohnsummenanbindung aus dem Referentenentwurf herauszunehmen und im Rahmen des GKV-Insolvenzgesetzes noch im September im Bundestag zu verabschieden. Durch ein solches „Omnibusverfahren“ könnte den akuten Liquiditätsproblemen vieler Krankenhäuser noch gerade rechtzeitig begegnet werden. Landet das KHRG jedoch im Vermittlungsausschuss von Bundestag und Bundesrat, droht mehr als nur eine zeitliche Verzögerung. Dann könnte das Gesetz zur Verhandlungsmasse zwischen Bund und Ländern im Zuge der Föderalismusreform II werden. Sachargumente bleiben bei solchen Kungelrunden erfahrungsgemäß auf der Strecke.
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.