ArchivDeutsches Ärzteblatt36/2008Randnotiz: Besser informiert?
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LNSLNS „Müdigkeit, Schlafprobleme, Sorge, Ruhelosigkeit, Muskelverspannungen, Reizbarkeit – chronische Anspannung und Angstzustände kann man überwinden. Sprechen Sie heute noch mit Ihrem Arzt über XYZ.“ Die Werbeanzeige für ein Antidepressivum in einer US-amerikanischen Publikumszeitschrift schließt mit dem Foto einer heiteren Frau und dem Spruch: „Dein Leben wartet.“

In Deutschland ist die Werbung für verschreibungspflichtige Arzneimittel außerhalb von Fachkreisen verboten. Noch ist man hierzulande der Ansicht, dass es sich bei einem Arzneimittel nicht um eine Ware wie jede andere handelt. Der Gesundheitsschutz rechtfertigt Beschränkungen bei Vertrieb und Werbung.

Doch jetzt plant die Europäische Union, das Werbeverbot zu lockern. Patienten sollen sich künftig im Internet und in Zeitungen und Zeitschriften über Preise, Anwendungsgebiete, Wirkungen und Nebenwirkungen verschreibungspflichtiger Arzneimittel informieren können. Die Informationen stellen die Pharmafirmen bereit. Die Kommission betont, das Werbeverbot werde durch die Neuregelung nicht ausgehebelt. Das dürfte freilich ein frommer Wunsch bleiben, denn die Grenzen zwischen Produktinformation und Werbung sind fließend – siehe oben. Hinter dem erneuten Vorstoß stehen Interessen der Pharmaindustrie, die sich von der Direktansprache der „Kunden“ höhere Umsätze versprechen. Der Erfolg in den USA gibt ihnen Recht.

Doch auch in Deutschland werden Arzneimittel zunehmend trivialisiert. Abholstellen in Drogeriemärkten hebeln die Apothekenpflicht heute schon aus. Der Weg in den Supermarkt ist nicht mehr weit.

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