ArchivDeutsches Ärzteblatt36/20083 Fragen an… Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg

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3 Fragen an… Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg

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Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg
Dr. med. Hans-Joachim Helming, Vorstandsvorsitzender der KV Brandenburg
Herr Dr. Helming, wie zufrieden sind Sie mit dem Ergebnis der Honorarverhandlungen?
Helming: Wenn ich mir das Angebot der Krankenkassen von einer bis 1,3 Milliarden Euro vor Augen halte, bin ich zufrieden – insbesondere mit den 200 Millionen Euro zusätzlich für die fünf neuen Bundesländer. Die KVen im Westen werden nicht unnötig in die Pflicht genommen, die Ärzte im Osten bekommen von 2009 an je Versicherten ungefähr 95 Prozent des Westhonorars. Das sollte man nicht kleinreden.

Welche Auswirkungen erwarten Sie für Ihre KV?
Helming: Die Berechnungen sind noch nicht abgeschlossen, da der Schiedsspruch überaus komplex ist. Zum einen ist ja noch nicht klar, wie viel Geld mehr wir insgesamt bekommen werden. Zum anderen hat Brandenburg einen volumenbasierten Honorarverteilungsvertrag mit einem Punktwert von durchschnittlich 4,1 Cent und einer starken Mengenbegrenzung. Nun liegt der bundesweite Orientierungspunktwert bei rund 3,5 Cent, und es wird weiter fallpunktzahlbasierte Mengenbegrenzungen geben. Die Neuregelungen treffen somit theoretisch alle, die pro Fall mehr machen als der Durchschnitt. Sie würden mit der zugestandenen Punktmenge pro Fall aufgrund ihrer Leistungstiefe vermutlich nicht mehr hinkommen. Da müssen wir mit den Kassen auf regionaler Ebene verhandeln. Insgesamt sind erhebliche Umverteilungen zwischen den Arztgruppen, aber auch unter den Hausärzten zu erwarten.

Die Beschlüsse sehen auch vor, Präventionsleistungen sowie andere bisher extrabudgetär bezahlte Leistungen weiter außerhalb der Gesamtvergütung zu honorieren, und zwar de facto zu einem höheren als dem Orientierungswert. Glauben Sie, dass die Krankenkassen dazu bereit sind?
Helming: Ja. Das Geld soll weiter zur Verfügung stehen. Die Leistungen, die damit vergütet werden, sind den Kassen wichtig. Sollte es da auf Landesebene wirklich unvereinbare Positionen geben, dann ist dieser Beschluss samt der klarstellenden Protokollnotiz zumindest hilfreich für das Schiedsamt.

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