ArchivDeutsches Ärzteblatt36/2008Selbstzahlerleistungen: „Igeln“ bringt Ärzten mehr als eine Milliarde

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Selbstzahlerleistungen: „Igeln“ bringt Ärzten mehr als eine Milliarde

Rabbata, Samir

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LNSLNS Individuelle Gesundheitsleistungen entwickeln sich zu einer sprudelnden zusätzlichen Einnahmequelle für Ärzte. Kritisiert wird eine häufig nicht korrekte Abwicklung.

Viele Ärzte scheuen sich, ihren Patienten Leistungen anzubieten, die diese aus der eigenen Tasche bezahlen müssen. Andere Ärzte haben kein Problem damit, individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) zu offerieren. Schon ein Blick in das aktuelle Programm des alljährlich in Köln stattfindenden Deutschen IGeL-Kongresses zeigt, dass Selbstzahlerleistungen in etlichen Arztpraxen schon lange zum Alltag gehören. Fast schon schüchtern anmutende Seminartitel der Vergangenheit („IGeL – wie sag ich’s dem Patienten?“) sind dort längst nicht mehr zu finden. Stattdessen befasst man sich mit medizinischen Fra-gen. „Umsetzungsthemen sind nach zehn Jahren IGeL praktisch durch“, sagt Kongressveranstalter Oliver Frielingsdorf.

Tatsächlich haben Ärzte mit Selbstzahlerleistungen im vergangenen Jahr erstmals mehr als eine Milliarde Euro umgesetzt. Nach einer Studie des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) wurden 2007 jedem vierten gesetzlich Versicherten IGeL-Leistungen in Rechnung gestellt oder zumindest angeboten. Dabei geht die Initiative zu IGeL meist vom Arzt aus (67 Prozent). Nur ein Drittel der Befragten gibt an, selbst nach privaten Leistungen gefragt zu haben.

Gutverdiener im Fokus
Von Interesse waren in diesen Fällen vor allem kosmetische Behandlungen und Hautkrebsvorsorgeuntersuchungen. Letztere ist entsprechend einem Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses seit dem 1. Juli dieses Jahres Teil der gesetzlichen Krebsfrüherkennung.

Fachärzte offerieren nach der WIdO-Befragung deutlich mehr private Leistungen als Allgemeinmediziner. Am häufigsten „igeln“ Gynäkologen und Hautärzte, an dritter Stelle folgen Augenärzte. Dabei bieten Ärzte Patienten mit überdurchschnittlicher Bildung und höherem Einkommen häufiger Selbstzahlerleistungen an als anderen.

Ärztekammern ahnden Verstöße im Umgang mit IGeL
Nach Angaben des AOK-Instituts haben sich die Ärzte beim Igeln nicht immer korrekt verhalten. In nur 36 Prozent der genannten Fälle ist vor der Behandlung eine schriftliche Vereinbarung zwischen Arzt und Patient getroffen worden. Für jede sechste erbrachte IGeL-Leistung (16 Prozent) stellte der Arzt oder die Ärztin keine Rechnung aus. Vertrag und Rechnung sind beim Igeln jedoch Pflicht.

Für den Präsidenten der Bundesärztekammer (BÄK), Prof. Dr. med. Jörg-Dietrich Hoppe, ist inkorrektes Verhalten nicht akzeptabel. „Allerdings sagen die WIdO-Zahlen nichts darüber aus, ob diese Ärzte tatsächlich in unseriöser Weise igeln“, gibt Hoppe zu bedenken. Tatsächlich scheinen IGeL-Angebote das Vertrauensverhältnis von Patienten und Ärzten nicht sonderlich zu stören. Nach einer aktuellen Versichertenbefragung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (DÄ, Heft 34–35/2008), hat sich für 84 Prozent der Befragten, die ein IGeL-Angebot erhalten hatten, ihr Verhältnis zum Arzt nicht verändert. Nur jeder Zehnte konstatiert eine Verschlechterung des Verhältnisses als Folge einer IGeL-Offerte.

„Verstoßen Ärzte gegen rechtliche Vorgaben, wird die Ärztekammer aktiv“, sagt Dr. Gerhard Nösser von der Rechtsabteilung der Bundesärztekammer. Auffällige Ärzte würden gerügt. Denkbar sei sogar, dass das Berufsgericht eingeschaltet wird. So weit sei es bisher aber noch nicht gekommen.

BÄK-Präsident Hoppe fordert Ärzte dazu auf, Patienten bei Entscheidungen für oder gegen IGeL ausreichend Bedenkzeit einzuräumen. „Nötig ist auch, dass Ärzte ihre Patienten umfassend über die Angebote informieren.“ Sie dürften auf keinen Fall Druck auf Patienten ausüben. Hoppe empfiehlt den Ärztinnen und Ärzten, sich an den vor zwei Jahren beim 109. Deutschen Ärztetag in Magdeburg beschlossenen Vorgaben zum richtigen Umgang mit IGeL zu orientieren.

An diese Entschließungen knüpft auch eine Patientenbroschüre an, die die Bundesärztekammer in diesem Frühjahr veröffentlicht hat und die über die Landesärztekammern bezogen werden kann. Sie enthält Informationen darüber, welche Spielregeln bei einem Arztbesuch in Sachen Selbstzahlerleistungen gelten.

Nun doch keine Positivliste für IGeL
Abstand genommen hat die Bundesärztekammer von Überlegungen, eine „Positivliste“ mit IGeL-Leistungen zu verfassen. BÄK-Rechtsexperte Nösser begründet dies mit Abgrenzungsproblemen. Auch müsste eine solche Liste angesichts des medizinischen Fortschritts permanent fortgeschrieben und aktualisiert werden – nicht zuletzt deshalb, weil Leistungen, die nicht in der Liste auftauchten, sofort als unseriös eingestuft werden würden, so Nösser. Die BÄK wird stattdessen ihre Informationsangebote für Ärzte und Patienten ausbauen. Neben weiteren Broschüren ist ein Clearing-Verfahren vorgesehen, über das Patienten und Ärzten Informationen für die Identifikation nützlicher Selbstzahlerleistungen an die Hand gegeben werden sollen.
Samir Rabbata
  • Igeln: Unethisch
    Dtsch Arztebl 2008; 105(42): A-2222 / B-1904 / C-1853
    Hagelberg, Karl-Rüdiger

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