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Genitalverstümmelungen: Betroffene benötigen ärztliche Hilfe
PP 7, Ausgabe September 2008, Seite 388
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Der Kammer zufolge reichen schärfere Gesetze allein aber nicht aus, um die Frauen zu schützen. So müssten die Ärztekammern im Rahmen ihrer berufsrechtlichen Aufsicht konsequent gegen Ärzte vorgehen, die Beschneidungen vornehmen. Ihnen drohe schon heute der Verlust ihrer Approbation. Von den Ärzten sei eine erhöhte Sensibilität für die Problematik gefordert. Sie sollten Frauen aus dem „Beschneidungsgürtel“, der sich von West- nach Ostafrika ziehe, gezielt ansprechen, dabei aber deren Schamgrenzen wahren. Zum Umgang mit betroffenen Frauen hat die Bundesärztekammer Empfehlungen erarbeitet (www.aerzteblatt.de/plus3608). BG
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