

Die Finanzierung der nationalen Kontaktstelle beruht auf drei Säulen: Zum einen sind die gesetzlichen Krankenkassen per Gesetz dazu verpflichtet, jährliche Fördersummen zu zahlen (§ 20, Absatz 4 SGB V, siehe Beitrag im Heft Seite 393). Zum anderen vergeben das Bundesgesundheitsministerium und das BMFSFJ freiwillig projektbezogene Mittel.
Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die KVen haben sich gegen die Streichung der Fördergelder ausgesprochen. „Wir profitieren seit Jahren von der Arbeit der NAKOS“, betonte KBV-Vorstand Dr. Carl-Heinz Müller Mitte August in einem Brief an von der Leyen. Für viele niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten seien Selbsthilfegruppen wichtige Bündnispartner. Sogenannte Kooperationsstellen für Selbsthilfegruppen und Ärzte arbeiteten seit Jahren eng mit der NAKOS zusammen.
Hundertmark-Mayser kündigte an, nach „neuen Geldgebern“ suchen zu wollen. Dabei schloss sie auch Wirtschaftsunternehmen nicht aus. Zu den Leitsätzen der Selbsthilfe zählt die Unabhängigkeit von Wirtschaftsunternehmen und Privatpersonen. Eine Beendigung der Unterstützung darf den Fortbestand der Arbeit nicht gefährden. „Es ist möglich, dass uns nichts anderes übrig bleibt“, so Hundertmark-Mayser. MM
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.