

„Die Vertreterversammlung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung hat in ihrer Sitzung am 28. September 2007 beschlossen, die jeweils gültige Entschädigungsordnung (§ 4 der Satzung) im Deutschen Ärzteblatt als Bekanntmachung zu veröffentlichen (vgl. Deutsches Ärzteblatt, Jg 105, Heft 1–2, S. A 57, 7. Januar 2008). Dem wird hiermit entsprochen.“
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