

Seit dem 3. September verhandelt der Europäische Gerichtshof (EuGH) über das deutsche Fremdbesitzverbot von Apotheken. Anlass ist die Zulassung einer konzerngeführten Docmorris-Apotheke in Saarbrücken. Trotz des geltenden Rechts, dass nur approbierten Apothekern erlaubt, bis zu drei Filialen zu eröffnen, wurde 2006 dem niederländischen Unternehmen die Betriebserlaubnis erteilt. Grundlage dieser Entscheidung ist das EU-Recht auf Niederlassungsfreiheit, das, nach Ansicht des saarländischen Gesundheitsministeriums, Vorrang vor dem deutschen Apothekengesetz habe. Die Apotheker legten Klage ein, die vom zuständigen Verwaltungsgericht an den EuGH verwiesen wurde.
Neben der Bundesregierung und dem Deutschen Apothekerverband (DAV) sprachen sich noch mehrere andere europäische Länder für das Fremdbesitzverbot aus. „Wenn (. . .) die Gesundheitsversorgung in die Hände von Konzernen geriete, wären die Unabhängigkeit und Qualität der Versorgung mit Medikamenten in Deutschland massiv gefährdet“, so der DAV-Vorsitzende, Hermann Keller. Das EuGH-Urteil zum Fremdbesitzverbot wird Anfang nächsten Jahres erwartet. Mei
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