
Ich kann die Entscheidung des Bundessozialgerichts hinsichtlich der Teilnahme am ärztlichen Notfalldienst nur begrüßen. Dem Kollegen Pathologen empfehle ich das kleine Büchlein von Ulrich Rendenbach „Ärztlicher Notfalldienst“ aus dem Springer-Verlag . . . In diesem Zusammenhang stellt sich mir allerdings die Frage, wieso die niedergelassenen Psychologischen Psychotherapeuten es bisher geschafft haben, sich aus der Notfallversorgung vollständig herauszuhalten. Dabei plädiere ich nicht für eine Teilnahme der Psychologischen Psychotherapeuten am ärztlichen Notfalldienst, meine aber, dass eine Rufbereitschaft für schwierige psychologisch-psychiatrische Fälle durchaus zur Unterstützung von Chirurgen, Internisten und Anästhesisten hilfreich wäre. In solchen Fällen könnten durch fachliche Beratung Schutzmaßnahmen, also Unterbringung-en nach den länderspezifischen PsychKG gegen den Willen von psychisch kranken Patienten, vermieden werden.
H.-Michael Kirchner, Bischof-Janssen-Straße 31, 31134 Hildesheim