ArchivDeutsches Ärzteblatt37/2008Arbeitsschutz in Arztpraxen: Zuschuss zur Informations- und Motivationsmaßnahme

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Arbeitsschutz in Arztpraxen: Zuschuss zur Informations- und Motivationsmaßnahme

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LNSLNS Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege fördert das zusätzliche Engagement von Praxisinhabern.

Niedergelassene Ärzte konnten bisher zwischen zwei Formen der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung (BuS-Betreuung) für ihre Praxis wählen. In einem regionalen Pilotprojekt hat die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) zwischenzeitlich eine dritte Alternative entwickelt: für Praxisinhaber, die sich selbst aktiv um Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz in ihrem Betrieb kümmern wollen. Die BGW möchte diese alternative bedarfsorientierte Betreuung ausweiten und gezielt finanziell fördern. Sie beteiligt sich deshalb künftig mit einer Pauschale an den Kosten für die sogenannte Informations- und Motivationsmaßnahme, die den Arzt auf die eigenverantwortliche Wahrnehmung seiner Aufgaben rund um den Arbeits- und Gesundheitsschutz im Betrieb vorbereitet.

In den sechs Lehreinheiten zu je 45 Minuten wird der Praxisinhaber dahingehend geschult, als Arbeitgeber gesundheitliche Gefährdungen seiner Mitarbeiter zu erkennen und die erforderlichen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Diese Aufgaben übernimmt er im Rahmen der Alternativbetreuung selbst. Bei bestimmten gesetzlich vorgeschriebenen Anlässen, wie etwa der Einführung neuer Arbeitsverfahren, und bei weiterem Beratungsbedarf lässt er sich von einem Betriebsarzt oder einer Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützen. Unabhängig davon können sich seine Beschäftigten jederzeit selbst an die externen Experten wenden. Bedarfsorientierte Vor-Ort-Beratungen durch den Betriebsarzt oder die Fachkraft für Arbeitssicherheit sowie arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungen werden wie bei anderen Betreuungsmodellen vom Praxisinhaber finanziert.

Voraussetzung für die alternative BuS-Betreuung ist, dass eine Dach- oder Standesorganisation der Ärzteschaft oder ein überbetrieblicher Dienst im Umfeld der Praxis das Modell in Zusammenarbeit mit der BGW organisiert. Diese Institutionen können dazu ab sofort bundesweit Kooperationsvereinbarungen mit der BGW schließen.

Die Kenntnisse des Praxisinhabers im Arbeits- und Gesundheitsschutz müssen für die alternative BuS-Betreuung regelmäßig aufgefrischt werden. Dazu können die Kooperationspartner der BGW wahlweise jedes Jahr zwei Lehreinheiten oder alle fünf Jahre sechs Lehreinheiten anbieten. Die alle fünf Jahre stattfindende kompakte Fortbildung wird wie die anfängliche Informations- und Motivationsmaßnahme von der BGW mit einer Pauschale finanziell unterstützt.

Ärzte, die sich für die alternative Betreuungsform interessieren, sollten sich mit den ärztlichen Dach- oder Standesorganisationen in Verbindung setzen, denen sie angehören. Die betreffenden Institutionen können dann mit der BGW in Kontakt treten, wenn sie etwa Fragen zur Kooperationsvereinbarung haben. Das Gleiche gilt für Dienstleister, die in der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung mit der BGW zusammenarbeiten möchten.

Kontakt: BGW, Bereichssekretariat Betriebsärztliche und Sicherheitstechnische Betreuung, Pappelallee 35/37, 22089 Hamburg, Telefon: 0 40/2 02 07-75 61, E-Mail: kleinbetriebe@bgw-online.de. WZ

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