

Der Vorbehalt zur Änderung des § 41 Buchstabe b Satz 1 der Anlage 9.2 (Versorgung im Rahmen des Programms zur Früherkennung von Brustkrebs durch Mammografie-Screening) der Bundesmantelverträge, veröffentlicht im Deutschen Ärzteblatt, Heft 9, am 29. Februar 2008, ist aufgehoben. Das Unterschriftenverfahren wurde abgeschlossen.
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