

Der Bewertungsausschuss gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V hat in seiner 163. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) mit Wirkung zum Tag der Veröffentlichung im Deutschen Ärzteblatt den Beschluss zur Aufnahme einer Anmerkung nach der Gebührenordnungsposition 01745 und 01746 in den Abschnitt 1.7.2 des EBM getroffen.
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