

Das Unterschriftsverfahren zu den Bundesempfehlungen nach § 86 SGB V zur angemessenen Veränderung der Gesamtvergütungen im Rahmen der Einführung des Hautkrebs-Screenings sowie einer Leistung zur Früherkennung von Krankheiten bei Kindern (U7a) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) zum 1. Juli 2008 konnte nicht abgeschlossen werden. Mit dem GKV-Spitzenverband verständigte man sich darauf, anstelle von Bundesempfehlungen nunmehr Durchführungsempfehlungen des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V abzugeben. Neben dem formalen Austausch der Verhandlungspartner der Durchführungsempfehlungen wurde inhaltlich lediglich Absatz 4 Satz 1 der Durchführungsempfehlung im Zusammenhang mit der Einführung der U7a geändert. Die mit Erscheinungsdatum vom 4. August 2008 im Heft 31–32 des Deutschen Ärzteblattes veröffentlichten Bundesempfehlungen sind als gegenstandslos zu betrachten.
Leserkommentare
Um Artikel, Nachrichten oder Blogs kommentieren zu können, müssen Sie registriert sein. Sind sie bereits für den Newsletter oder den Stellenmarkt registriert, können Sie sich hier direkt anmelden.