ArchivDeutsches Ärzteblatt37/2008Mitteilungen: Aufhebung des Vorbehaltes zu dem Beschluss aus der 150. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Bundesärztekammer

Mitteilungen: Aufhebung des Vorbehaltes zu dem Beschluss aus der 150. Sitzung des Bewertungsausschusses gemäß § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V

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LNSLNS Der Beschluss der 150. Sitzung des Bewertungsausschusses wurde im Deutschen Ärzteblatt unter dem Vorbehalt der Nichtbeanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) gemäß § 87 Abs. 6 Satz 2 SGB V sowie unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch alle Vertragspartner, soweit es sich um eine schriftliche Beschlussfassung gehandelt hat, veröffentlicht. Nach Abschluss des Unterschriftsverfahrens und nach Ablauf der Vorbehaltsfrist des BMG ist der Vorbehalt zu der Veröffentlichung damit gegenstandslos.

Aufhebung des Vorbehaltes der Bekanntmachung des Beschlusses der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen sowie dem Beschluss der Partner des Bundesmantelvertrages

Der Vorbehalt zu dem Beschluss Nr. 911 (anstelle der 235. Sitzung) der Arbeitsgemeinschaft Ärzte/Ersatzkassen (schriftliche Beschlussfassung) und dem Beschluss Nr. 94 (anstelle der 95. Sitzung) der Partner der Bundesmantelverträge zu Auslegungsfragen des BMÄ (schriftliche Beschlussfassung) wird aufgehoben.
Die Unterschriftsverfahren zu den Beschlussfassungen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen.

Aufhebung der Vorbehalte zur Anpassung der Bundesmantelverträge im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) – Änderung der Protokollnotiz zur Technischen Richtlinie und zur Anpassung der Bundesmantelverträge im Zusammenhang mit der Umsetzung des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG).

Die Unterschriftsverfahren zu den Beschlussfassungen wurden ohne Beanstandungen abgeschlossen.

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