

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben sich auf die Anpassungen der Richtlinien aufgrund des Wettbewerbsstärkungsgesetzes sowie des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (rückwirkend ab dem 1. Juli 2008) verständigt. Die Änderungen der Richtlinien gemäß § 106 SGB V betreffen vor allem Begrifflichkeiten auf Grundlage der gesetzgeberischen Änderung und Verweise auf die Bundesmantelverträge. Für die Richtlinien nach § 106 a SGB V beziehen sich die Änderungen auf notwendige Anpassungen durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz. Veränderungen aufgrund der Neustrukturierung des seit dem 1. Januar 2008 gültigen Einheitlichen Bewertungsmaßstabes erfolgten bisher nicht. Vielmehr haben sich die Vertragspartner darauf verständigt, eine Anpassung der Richtlinien erst nach Vorliegen von Erkenntnissen der Analyse der Plausibilitätsprüfungen des Jahres 2008 sowie nach dem Vorliegen von Ergebnissen der „Wissenschaftlichen Begleitung zur Einführung des EBM 2008“ vorzunehmen. Die entsprechenden Regelungen findet man in der Protokollnotiz zu den Richtlinien.
Vorbehalt:
Da die Unterschriftsverfahren noch nicht abgeschlossen sind, erfolgt die Bekanntmachung unter dem Vorbehalt der endgültigen Unterzeichnung durch die Vertragspartner und unter dem Vorbehalt der Zustimmung des Bundesministeriums für Gesundheit.