

Darin wird erläutert, ob und wie lange der Arzt verpflichtet ist, einen Bildungsurlaub zu gewähren. Wie ein solcher gegenüber einem Erholungsurlaub abzugrenzen ist, wird ebenso thematisiert wie welche Kosten für Arbeitgeber und Arbeitnehmer anfallen. Eine Tabelle hilft bei der Frage, welche konkreten Regelungen im jeweiligen Bundesland gelten und ob eine bestimmte Betriebsgröße vorliegen muss. Dort findet man Fristen des Antrags an den Arbeitgeber, wie lange der betreffende Mitarbeiter in der Praxis beschäftigt sein muss und aus welchen Gründen der Praxisinhaber den Antrag ablehnen darf.
Die Schrift ist für Mitglieder kostenfrei erhältlich; Nichtmitglieder zahlen zwei Euro. Das Merkblatt „Bildungsurlaub“ kann per E-Mail bestellt werden: info@nav-virchow bund.de. WZ
Kommentare
Die Kommentarfunktion steht zur Zeit nicht zur Verfügung.