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Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz ist beschlossen worden, dass sich chronisch Kranke, die von der reduzierten Belastungsgrenze von einem Prozent gemäß § 62 SGB V profitieren wollen, einmalig von einem Arzt über Vor- und Nachteile einer Früherkennungsuntersuchung auf Brust-, Darm- und Gebärmutterhalskrebs beraten lassen müssen. Der G-BA hat das Merkbblatt zu Gebärmutterhalskrebs als erstes von drei Merkblättern beschlossen. MM
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