
Es ist ein großer Irrtum, dass sich in fachgleichen Gemeinschaftspraxen „mit den beiden Nummern nachvollziehen lässt, wer was in der Praxis erbracht und abgerechnet hat“, wie Dr. med. Berthold Dietsche vom Deutschen Hausärzteverband sagt. Da unsere Leistung im Wesentlichen nach Pauschalen abgerechnet wird, lässt sich lediglich sagen, bei welchem Arzt der Patient das erste Mal im Quartal war, bei der „Chroniker-Pauschale“ entsprechend, welcher Arzt den Patienten zufälligerweise bei der Zweitkonsultation gesehen hat. Der Patient kann beliebig oft und lange andere Kollegen der Gemeinschaftspraxis konsultiert haben, ohne dass sich dies in Abrechnungsziffern bemerkbar macht. Aus den neuen Nummern als mögliche Konsequenz die erwähnte drohende Zulassungskürzung für ältere Kollegen abzuleiten oder gar Zeitprofile zu verteilen, dürfte also mit Sicherheit keiner juristischen Überprüfung standhalten . . .
Dr. Michael Posern, Mariahilfstraße 13, 81541 München
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