BEKANNTGABEN DER HERAUSGEBER: Kassenärztliche Bundesvereinigung
Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Bonn, und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung – Körperschaft des öffentlichen Rechts – Berlin, vertreten durch den Vorstand wird folgende Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Zivildienstleistenden


in der Fassung vom 1. April 2008 vereinbart:
In § 6 wird Absatz 3 wie folgt geändert:
„Wird ein Vertragsarzt zur Erbringung von Leistungen im Zusammenhang mit Untersuchungen und/oder Begutachtungen nach § 1 Abs. 3 Satz 2 (z. B. Einstellungs-, Nach- und Tauglichkeitsuntersuchungen) beauftragt, kann er die Versicherten-/Grundpauschale seiner Fachgruppe einmal im Behandlungsfall berechnen. Zusätzlich können die berechnungsfähigen Gebührenpositionen berechnet werden. Der Arzt übersendet seinen Befund dem Beauftragten Arzt, der die Unterlagen dem Bundesamt vorlegt.“
Die Änderung tritt am 1. Oktober 2008 in Kraft.
Bonn/Berlin, den 20. August 2008
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