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Seltene Erkrankungen: Pharmafirmen gegen Zweitmeinungsverfahren


„Das Zweitmeinungsverfahren nach Lesart des G-BA ist langwierig und bürokratisch. Es ist darüber hinaus nur dann sinnvoll, wenn Alternativtherapien zur Verfügung stehen. Dies ist bei Arzneimitteln gegen seltene Erkrankungen, sogenannten Orphan drugs, nicht der Fall“, hieß es aus dem BPI. Der Verband äußerte den Verdacht, „dass hier ein Werkzeug installiert werden soll, um Patienten den Zugang zu diesen Arzneimitteln zu erschweren“. Bei schweren seltenen Erkrankungen sei eine sichere, schnelle und bestmögliche Versorgung mit Orphan drugs notwendig, stellte der BPI fest. hil
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