ArchivDeutsches Ärzteblatt39/2008Interview: Erinnerung an eine Fehlentscheidung
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Herr Dr. R. Hess reflektiert in einem Interview entspannt bei einer Tasse Kaffee mit fast väterlicher Güte über die hoheitlichen Aufgaben und Ordnungsfunktionen des G-BA im ministeriellen Geflecht der aktuellen deutschen Gesundheitspolitik. Dabei stellt er die rhetorische Frage: „Nennen Sie mir eine Entscheidung des G-BA, die im Übermaß in die ärztliche Selbstständigkeit eingegriffen hätte.“ Hier sei er (und alle Leser) zumindest an eine solche Entscheidung erinnert: Mit beispielloser Beratungsresistenz, Kurzsichtigkeit und Anmaßung verbot der G-BA (damals noch Gem-BA) im Februar 2002 die Erstattung der ambulanten PET (Positronenemissionstomografie) durch die GKV (mit Geschäftsführerhaftung!), obwohl drei Konsensuskonferenzen der DGN (Deutsche Gesellschaft für Nuklearmedizin) mit Spitzenbesetzung 1995/1997/ 2000 einen klaren, wohl dokumentierten Indikationskatalog mit einer Fülle von Daten vorgelegt haben und selbst der kritische Wissenschaftsrat eine positive Empfehlung für die PET in der GKV gegeben hat. Bis zum heutigen Tag wurde die PET (mehr als sechs Jahre) zum Schaden von Patientenversorgung und wissenschaftlicher Entwicklung in Deutschland (mit unverständlichem Staunen der internationalen Szene) in einen Dornröschenschlaf versetzt. Lediglich den pulmonalen Rundherd (resp. Bronchialkarzinom) hat man seit 1/2007 wieder zur Vergütung zugelassen. Diese Entscheidung (mit untergesetzlicher Normwirkung!) hat viele ambulante PET-Institutionen in wirtschaftliche Insolvenz gebracht und die ambulante Etablierung einer ganzen Gerätegeneration verhindert, um jetzt mit kombinierter PET-CT als Schrittinnovation und neuem State of the Art einen behutsamen Neuanfang zu versuchen. Der (vom G-BA umgesetzte) Erlaubnisvorbehalt im ambulanten Bereich versetzt Tag für Tag die niedergelassenen Fachärzte in eine wettbewerbliche Unterlegenheit und untermauert die Mehrklassenmedizin vor allem in der Onkologie (Stichwort off label use) . . .
Dr. med. Wolfgang Abenhardt, Prielmayerstraße 1, 80335 München

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