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Festlegung des Einheitsbeitragssatzes: Eine falsche Entscheidung


Samir Rabbata
Redakteur für Gesundheits- und Sozialpolitik in Berlin
Die Entscheidung der Koalition, den Beitragssatz gegen den Willen der Krankenkassen so niedrig wie möglich festzusetzen, ist kurz- und langfristig schlecht für die Gesundheitsversorgung in Deutschland. Kurzfristig deshalb, weil etliche Kassen schon im nächsten Jahr in Liquiditätsschwierigkeiten kommen könnten. Langfristig, weil sich die Regierung bei der Festsetzung des Beitragssatzes vor allem von politischen Erwägungen hat leiten lassen. So ist es erklärtes Ziel von Schwarz-Rot, die Lohnnebenkosten unter 40 Prozent zu drücken. Dafür soll nach dem Beschluss des Koalitionsausschusses der Arbeitslosenversicherungsbeitrag um 0,5 Prozentpunkte gesenkt werden. Wegen der guten Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt ist dies legitim. Um die Arbeitgeber zu entlasten, kann man auch den Einheitsbeitragssatz der Krankenkassen niedrig ansetzen. Nur muss dann der Leistungsumfang der GKV dem engeren finanziellen Rahmen angepasst werden. Geschieht dies nicht, setzt sich die Politik der verdeckten Rationierung auf Kosten der Beschäftigten im Gesundheitswesen fort.
Kurzfristig spürbar könnten die Folgen der Koalitionsentscheidung schon im nächsten Jahr werden. Vermutlich reicht ein Beitragssatz von 15,5 Prozent nicht aus, um die zusätzlichen Ausgaben der Krankenkassen für den Kliniksektor (plus drei Milliarden Euro) und für Vertragsarzthonorare (plus 2,7 Milliarden Euro) zu decken. Hinzu kommen steigende Ausgaben für Medikamente von mindestens 2,4 Milliarden Euro. Weil die Regierung für 2009 eine 100-prozentige Finanzausstattung des Gesundheitsfonds gesetzlich zugesichert hat, ist es ihre Aufgabe, Liquiditätsprobleme der Kostenträger zu verhindern. Doch sie setzt auf das Prinzip Hoffnung.
Denn dass Finanzminister Peer Steinbrück (SPD) zusätzliche Steuermittel in den Fonds pumpt, ist wegen der vorgesehenen staatlichen Hilfsprogramme für die angeschlagene Finanzwirtschaft unwahrscheinlich. Ein anderes Szenario wäre, die Regierung arbeitete das Krankenhausfinanzierungsgesetz um und dosierte die darin vorgesehene und dringend benötigte Finanzspritze niedriger. Das aber nach der machtvollen Protestkundgebung von Klinikbeschäftigten Ende September? Die 130 000 Demonstranten sind aus allen Wahlkreisen nach Berlin gekommen, weshalb die Parlamentarier ihr Abstimmungsverhalten wohl genau überdenken würden.
Am wahrscheinlichsten ist es, dass die Koalition erst einmal gar nichts unternimmt und auf eine positive Einnahmesituation der Kassen hofft. Geht die Rechnung nicht auf, bekommen dies die Leistungserbringer und Patienten zu spüren. Kassenvertreter, Krankenhausgesellschaft und Kassenärztliche Bundesvereinigung warnen bereits, dass die Kostenträger in Zahlungsschwierigkeiten gegenüber Kliniken und Kassenärztlichen Vereinigungen geraten könnten.
Dies würde der Union und SPD mehr schaden als ein etwas höherer Einheitsbeitragssatz – auch weil die Freude der Versicherten über die niedrigen Kassenbeiträge nur kurz währen könnte. Denn muss die Kasse eine Zusatzprämie erheben, zahlt diese der Arbeitnehmer allein. Setzt die Regierung auch in den kommenden Jahren aus politischen Erwägungen einen niedrigen Beitragssatz fest, werden bald alle Kassen Zusatzprämien verlangen müssen. Dann nützt den Versicherten auch ihr Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhebung nichts.
Talas, Attila