ArchivDeutsches Ärzteblatt41/2008Sozialpsychiatrie/Onkologie: Vereinbarungen um ein Quartal verlängert

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Sozialpsychiatrie/Onkologie: Vereinbarungen um ein Quartal verlängert

Bühring, Petra

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LNSLNS Die von den Krankenkassen zum Ende dieses Jahres gekündigte Sozialpsychiatrie-Vereinbarung (SPV) und ebenso die Onkologie-Vereinbarung werden übergangsweise um das erste Quartal 2009 verlängert. Die SPV ermöglicht es niedergelassenen Kinder- und Jugendpsychiatern, ein Team von Heilpädagogen und Sozialarbeitern anzustellen, um eine größere Anzahl psychisch kranker Kinder zu versorgen. „Ohne die SPV ist die Versorgung von etwa 200 000 Kindern und Jugendlichen nicht mehr zu gewährleisten“, erklärt Dr. med. Christa Schaff, Vorsitzende des Berufsverbands für Kinder- und Jugendpsychiatrie, Psychosomatik und Psychotherapie. Die Onkologie-Vereinbarung stellt eine wohnortnahe ambulante Versorgung von Krebspatienten durch ein dichtes Betreuungs- und Vorsorgenetz sicher.

Hintergrund der Kündigungen ist die Neuordnung der Kompetenzen der Krankenkassen. Seit 1. Juli ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung die oberste Interessenvertretung aller Krankenkassen. Der Bundesmantelvertrag (BMV) der Ersatzkassen und die regionalen Einzelverträge zwischen Primärkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen müssen zusammengeführt werden. Die Primärkassen haben bisher die Übernahme der Vereinbarungen in einem gemeinsamen BMV abgelehnt. Die Angestellten- und Ersatzkassenverbände signalisierten in Sondierungsgesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Interesse an einer Anschlussregelung für die SPV nach § 73 c SGB V (besondere ambulante Versorgung). Die Verhandlungen für eine Anschlussregelung beginnen im Oktober. PB

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