AKTUELL
Sozialpsychiatrie/Onkologie: Vereinbarungen um ein Quartal verlängert


Hintergrund der Kündigungen ist die Neuordnung der Kompetenzen der Krankenkassen. Seit 1. Juli ist der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung die oberste Interessenvertretung aller Krankenkassen. Der Bundesmantelvertrag (BMV) der Ersatzkassen und die regionalen Einzelverträge zwischen Primärkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen müssen zusammengeführt werden. Die Primärkassen haben bisher die Übernahme der Vereinbarungen in einem gemeinsamen BMV abgelehnt. Die Angestellten- und Ersatzkassenverbände signalisierten in Sondierungsgesprächen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung Interesse an einer Anschlussregelung für die SPV nach § 73 c SGB V (besondere ambulante Versorgung). Die Verhandlungen für eine Anschlussregelung beginnen im Oktober. PB