AKTUELL
Laborreform: Die Direktabrechnung läuft – mit einer Ausnahme


Ausnahme
Westfalen-
Lippe: Hier
kann nach der
alten oder der
neuen Regelung
abgerechnet
werden.
Foto: Barbara Krobath
Hintergrund: In Westfalen-Lippe klagen ein Arzt und eine Laborgemeinschaft gegen die Reform. Die Ärzte wollen durch das Sozialgericht unter anderem geklärt wissen, ob mit der Weitergabe von Patientendaten gegen den Datenschutz verstoßen wird. Das Gericht hat für die Kläger in einem sogenannten Hängebeschluss die Pflicht zur Direktabrechnung für obsolet erklärt, bis eine richterliche Entscheidung getroffen worden ist. Die KV Westfalen-Lippe lässt bis dahin allen Laborgemeinschaften die Wahl, weist jedoch zugleich darauf hin, dass das Abrechnungsverfahren möglicherweise nachträglich korrigiert werden muss. Das Sozialgericht hat inzwischen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) zu einer Stellungnahme aufgefordert. Auch eine Beurteilung durch den Bundesdatenschutzbeauftragten steht noch aus.
Die KBV hat auf ihrer Homepage Informationen zur Laborreform zusammengestellt. Unter www.kbv.de/themen/12563.html findet man auch Einzelheiten zum Muster 10A und zu Labordatenträgern. Rie
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