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Dass Vertragsärztinnen und -ärzte nicht nur im Rahmen von Ausnahmeregelungen über das 68. Lebensjahr hinaus praktizieren dürfen, plant die Bundesregierung seit Längerem. Nun ist vorgesehen, dass die bisherige Begrenzung in § 95 SGB V aufgehoben werden soll. Vertragsärzte, die im Jahr 2008 ihr 68. Lebensjahr vollenden, könnten somit weiter praktizieren. Voraussetzungen: Der Praxissitz ist noch nicht wieder besetzt, und die Ärzte erklären gegenüber dem Zulassungsausschuss die Wiederaufnahme ihrer Tätigkeit. Die Änderung der Vorschrift soll im Rahmen des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung erfolgen, das im Herbst 2008 verabschiedet werden soll.
Die bisherigen Erfahrungen, heißt es in der Begündung von Union und SPD, rechtfertigten die Aufhebung der Altersgrenze. So könnten auch Versorgungsprobleme vermieden werden. Obwohl das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft treten soll, sollen die neuen Vorschriften zur Altersgrenze rückwirkend zum 1. Oktober 2008 gelten. Das heißt: Vertragsärzte, die erst im letzten Quartal dieses Jahres 68 Jahre alt werden, müssten ihren Vertragsarztsitz auch nicht mehr zur Nachbesetzung ausschreiben. Rie