ArchivDeutsches Ärzteblatt41/2008Broschüre: Medizinische Patientenanwaltschaft

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Broschüre: Medizinische Patientenanwaltschaft

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LNSLNS Bei der Deutschen Hospiz Stiftung ist eine Informationsbroschüre zum Thema Patientenverfügung und Vorsorge für den Krankheitsfall erhältlich. Anhand von Fallbeispielen werden die unterschiedlichen Aspekte des Themas erläutert. Außerdem ermöglicht die Broschüre, bereits vorhandene Vorsorgedokumente anhand einer Checkliste kritisch zu überprüfen.

Grundlage der Broschüre ist das von der Deutschen Hospiz Stiftung entwickelte Konzept der „medizinischen Patientenanwaltschaft“, bei dem das Angebot eines individuellen Beratungsgesprächs im Zentrum steht. In der Beratung findet eine umfassende Aufklärung über die medizinischen und juristischen Hintergründe statt. Das Ziel ist eine maßgeschneiderte Patientenverfügung, auf die sich der Verfasser im Fall schwerer Krankheit auch verlassen kann. Von Standardformularen zum Ankreuzen rät die Stiftung aufgrund ihrer Praxiserfahrung ab. Die Experten der Stiftung beraten an den Standorten Dortmund, München und Berlin auf Wunsch im persönlichen Gespräch und bundesweit telefonisch.

Darüber hinaus bietet die Stiftung ihren Mitgliedern an, Vorsorgedokumente im Bundeszentralregister Willenserklärung zu registrieren. Einmal jährlich werden die Verfasser der Dokumente daran erinnert, ihre Patientenverfügung zu überprüfen und zu aktualisieren. Ist eine schwere Krankheitssituation eingetreten, ermöglicht die Stiftung schnelle und unbürokratische Hilfe: Brauchen der Kranke selbst oder seine Vertrauenspersonen Unterstützung, stehen ihnen die Experten der Stiftung mit ihrem medizinisch-pflegerischen und juristischen Wissen zur Seite.

Die Broschüre „Medizinische Patientenanwaltschaft“ kann gegen einen Kostenbeitrag von fünf Euro unter www.hospize.de angefordert werden. Eine telefonische Bestellung ist unter anderem möglich bei: Deutsche Hospiz Stiftung, Europaplatz 7, 44269 Dortmund, Telefon: 02 31/7 38 07 30. EB

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