ArchivDeutsches Ärzteblatt PP10/2008Praxisverkäufe: Irrtum, gleich verdienen zu können
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LNSLNS Die grundsätzlichen Überlegungen von Frau Bühring möchte ich nicht beanstanden. Preistreiberei ist unethisch. Einleuchtend erscheint mir für den immateriellen Wert jedoch die Faustregel (Rüping/Mittelstaedt), wie lange es von der „Stunde null“ (Praxisgründung als Unbekannte) dauern würde, um das Einkommen des Praxisinhabers (Durchschnitt der letzten drei Jahre) erzielen zu können.
Junge Kollegen irren oft mit dem Argument, die Praxis in Kürze gefüllt zu haben, beziehungsweise gleich verdienen zu können. Davor steht: sich am Ort bekannt machen. Einträge im Telefonbuch oder Suchdiensten, Anträge schreiben, Bewilligungen abwarten. (. . .)

Ein „Festpreis“ (von 20 000 Euro) oder eine Entscheidung des Zulassungsausschusses kann ebenso wenig eine Lösung sein, wie der Poker um das Höchstgebot. Eine real 15-Stunden-Praxis muss billiger sein, als eine 30-Stunden-Praxis.
Dr. phil. Renate Kaufmann, Zwinglistraße 8,
30171 Hannover

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